Reisegepäck Es ist sehr empfehlenswert, dass Sie gut verschliessbare Gepäckstücke mitnehmen. Es gibt heute qualitativ sehr gute Koffer aus diversen Materialien, die sich besonders für Flugreisen eignen. Taschen sind als Hauptgepäck nicht unbedingt zu empfehlen.
Gepäcketiketten & -anschrift Um Verwechslungen zu vermeiden und allfällige Nachforschungen anstellen zu können, sollten Sie jedes einzelne Gepäckstück mit Ihrem Namen und Ihrer Heim- resp. Ihrer Ferienadresse anschreiben. Die Reiseleitung oder der Gepäckträger kann dadurch Ihr Gepäck an Flughäfen und in Hotels leichter identifizieren. Für den Fall, dass die äussere Etikette losgerissen würde, empfehlen wir Ihnen, auch im Innern der Gepäckstücke eine Adressetikette anzubringen.
Freigepäck Je nach Fluggesellschaft (vor allem bei Inlandflügen mit kleineren Maschinen) oder je nach Strecke kann die Menge des Freigepäcks variieren. In der Preisliste oder in Ihrem Reiseprogramm finden Sie die entsprechenden Hinweise. Beachten Sie diesbezüglich auch den Eintrag in Ihrem Flugschein.
Im Verkehr mit Kanada gilt das sogenannte Stück-Konzept (piece concept) und nicht die allgemeine Freigepäcklimite. Das Freigepäck wird dabei nach Dimensionen definiert, wobei die Summe der drei Dimensionen (Länge + Höhe + Breite) massgebend ist. Die folgenden Massangaben gelten in der First, Business und Economy Class sowie auch für Kinder ab 2 Jahren: Aufgegebenes Gepäck (max. Gewicht pro Gepäckstück 23 kg): 2 Gepäckstücke mit einem Höchstmass von je 158 cm (Länge + Höhe + Breite) Handgepäck (max. Gewicht 8 kg): 1 Gepäckstück mit einem Höchstmass von 115 cm (Länge + Höhe + Breite)
Übergepäck Übergepäck kann in der Regel gegen Bezahlung mitgenommen werden. Die Tarife für Übergepäck sind jedoch sehr hoch und müssen direkt beim Check-in bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass ein einzelnes Gepäckstück maximal 50 kg schwer sein darf. Sollte Ihnen unterwegs durch Kauf von Artikeln Übergepäck entstehen, können Sie dieses auf eigene Verantwortung per See- oder Luftfracht nach Hause senden. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Kuoni Reisen AG für solche Sendungen keine Haftung übernehmen kann.
Handgepäck Da es vorkommen kann, dass Gepäckstücke mit Verspätung am Zielort eintreffen, empfehlen wir Ihnen, wichtige Gebrauchsgegenstände wie Toilettenartikel, Badehose usw. ins Handgepäck zu nehmen. Ebenfalls ins Handgepäck gehören Wertsachen, persönliche Dokumente, Reiseunterlagen, Geschäftspapiere, Schlüssel und Medikamente.
Sportausrüstung Sportausrüstungen wie zum Beispiel Surfbretter, Deltasegler, Tauchflaschen, Fahrräder, Skis und Snowboards, Schlauchboote, Golfequipment usw. können aus Platzgründen nicht von jeder Fluggesellschaft angenommen werden und benötigen deshalb eine Voranmeldung bei Ihrem Reisebüro. In der Regel wird für den Transport von Sportausrüstungen eine Gebühr erhoben.
Beschädigung oder Verlust Ihres Reisegepäcks Wird Ihr Gepäck auf dem Flug beschädigt oder geht es verloren, melden Sie sich vor Verlassen der Ankunftshalle unbedingt am "Lost&Found"-Schalter und lassen Sie sich einen sogenannten PIR (Property Irregularity Report = schriftliche Bestätigung der Beschädigung oder des Verlustes) ausstellen. Falls Sie vor der Abreise eine Gepäckversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie den PIR nach Ihrer Rückkehr zusammen mit der Versicherungspolice an die entsprechende Versicherungsgesellschaft senden. Wenn die Beschädigung oder der Verlust nicht auf einem Flug erfolgt, muss die Bestätigung je nach Vorfall von der entsprechenden Transportgesellschaft oder vom Hotel ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist zudem ein Polizeibericht notwendig. Bestätigungen müssen nach dem Schadenereignis an Ort und Stelle verlangt werden. Ohne diese Dokumente wird die Versicherungsgesellschaft keinen Schadenersatz leisten. Bei einem Totalverlust Ihres Gepäcks wenden Sie sich unter Vorweisung des PIR an eine Vertretung der Fluggesellschaft oder an die Reiseleitung, die Ihnen weitere Instruktionen gibt.
Check-in Check-in am Flughafen Im Interesse einer optimalen Abwicklung der Abflugsformalitäten an den Schweizer Flughäfen und für die Sicherheit der Passagiere gilt folgende Regelung: (1) Pro Passagier ist nur ein nicht registriertes Handgepäck neben zollfreien Artikeln und Handtasche zugelassen. Dieses Gepäckstück darf max. 5 kg schwer sein und die Summe der drei Dimensionen (Länge + Höhe + Breite) von 115 cm nicht überschreiten. (2) Elektrische und elektronische Geräte, die von der Sicherheitskontrolle nicht zweifelsfrei als ungefährlich identifiziert werden können, werden zurückgewiesen. Elektronische Geräte, die das Radarsystem des Flugzeuges stören könnten, sind ohne Batterien so zu verpacken, dass sie auch als registriertes Gepäck befördert werden können. Vor Gebrauch eines elektronischen Gerätes im Flugzeug ist unbedingt das Kabinenpersonal zu kontaktieren. (3) Passagiere mit zuviel Handgepäck werden von der Sicherheitskontrolle zurückgewiesen. (4) Um Probleme zu vermeiden (im Extremfall das Verpassen eines Fluges aus Zeitnot), bitten wir Sie, die in Ihrem Reiseprogramm oder von Ihrem Reisebüro genannte letzte Einfindungszeit einzuhalten. Während der Hochsaison (z.B. in den Schulferien oder über die Feiertage) ist zu bedenken, dass möglicherweise Staus im Strassenverkehr oder längere Wartezeiten beim Check-in entstehen können. Falls Sie also während dieser Zeit reisen, empfehlen wir Ihnen, früher als zur angegebenen "spätesten Einfindungszeit" am Flughafen zu sein. (5) Wir weisen Sie darauf hin, dass die Sitzplatzzuteilung ausschliesslich durch die Fluggesellschaft erfolgt und die Kuoni Reisen AG darauf keinen Einfluss hat.
Check-in am Vorabend Zürich Das Check-in kann bei vielen Fluggesellschaften bereits am Vorabend von 19.00-21.30 Uhr vorgenommen werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten direkt bei der entsprechenden Fluggesellschaft oder bei der Swissair-Auskunft unter Tel. 0900 571 060 (CHF -.86/min.; vom Ausland Vorwahl 0041). Im Internet können Sie unter http://www.uniqueairport.com/passenger/ Informationen zum Flughafen Zürich-Kloten abrufen.
Check-in am Bahnhof (Fly-Rail Baggage) Für einige Flüge ab Zürich und Genf können Sie das Check-in bei 23 Schweizer Bahnhöfen bereits ca. 24 Stunden vor dem Abflug vornehmen. An 125 Bahnhöfen in der Schweiz können Sie Ihr Fluggepäck bis an Ihren Ferienort und/oder zurück aufgeben, wenn Sie ab/bis Zürich oder Genf reisen (bei gewissen Fluggesellschaften ebenfalls ab/bis Basel). Details finden Sie in der Broschüre "Fly-Rail Baggage" der SBB, die Sie von Ihrem Reisebüro oder an den Schweizer Bahnhöfen erhalten. Parkmöglichkeiten am Flughafen Zürich: Parkhaus Flughafen Kloten Parkhaus A Kasse 01 / 816 46 51 Parkhaus B Kasse 01 / 816 37 09
Sprenger Autobahnhof AG Schalter 01 / 814 37 70 Garage 01 / 813 03 91
Rund ums Fliegen Einfindungszeit Bitte beachten Sie die Angaben in Ihrem Reiseprogramm. Alle Zeitangaben im Flugschein und im Reiseprogramm entsprechen der Lokalzeit.
Platzreservationen Nach internationalen Vereinbarungen sind Platzreservationen auf Linienflügen in der Touristen-Klasse (Economy Class) im Voraus nicht möglich. Bei Flügen mit Abgabe von Sitzplatznummern beim Check-in erfolgt die Zuteilung ausschliesslich durch die Fluggesellschaft. Die Kuoni Reisen AG, die Reiseleitung bzw. unsere lokale Vertretung haben keinen Einfluss auf die Sitzplatzzuteilung. Wir können Ihnen deshalb nicht garantieren, dass Sie einen Platz im Nichtraucher- oder Raucherabteil erhalten oder dass Gruppen zusammen sitzen können.
Ausnahme Auf Edelweiss- sowie auf einigen anderen Charterflügen ist die Reservation von Sitzplätzen gegen Aufpreis möglich. Sollten Sie Sitzplätze reserviert haben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Flügen mit Zwischenlandung für die Zwischenstrecke aus abfertigungstechnischen Gründen "free seating", freie Sitzplatzwahl, gilt, das heisst, Ihr gebuchter Sitzplatz kann unter Umständen bereits belegt sein. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Fluggesellschaft gezwungen ist, kurzfristig den Flugzeugtyp zu ändern. Sollte Ihre gebuchte Sitzplatznummer nicht mehr verfügbar sein, werden wir uns um einen gleichwertigen Sitzplatz bemühen. Personen, die aufgrund eines Arztzeugnisses einen speziellen Sitzplatz beantragen, wird dieser nach Möglichkeit von den Fluggesellschaften zugeteilt. Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss zusammen mit dem Arztzeugnis mindestens 3 Wochen vor der Abreise bei Ihrem Reisebüro eintreffen. Es besteht jedoch keine Garantie, dass der gewünschte Sitzplatz zugeteilt werden kann.
Verspätungen Auf eventuelle Verspätungen hat die Kuoni Reisen AG grundsätzlich keinen Einfluss. Verspätungen können entstehen durch Überlastung von Flugstrassen und Flugzeugstandplätzen oder es können technische Gründe vorliegen usw. Falls bei Verspätungen Fragen auftauchen, wenden Sie sich an die Reiseleitung in den Flughäfen in der Schweiz oder an die Reiseleitung an der Destination. Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zuges weniger als 90 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zuges nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand bei der Organisation der Rückreise zu Ihrem Wohnort. Für entstandene Spesen durch Verspätungen ist die Kuoni Reisen AG grundsätzlich nicht haftbar.
Flugplanänderungen Flugplanänderungen bleiben vorbehalten. Sollte die Fluggesellschaft gezwungen sein, die Flugzeiten und den Flugzeugtyp zu ändern, werden wir Sie nach Möglichkeit informieren. Umbuchen von Flügen Bitte beachten Sie, dass gewisse Flugtarife keine Umbuchung erlauben oder dann nur mit (teilweise erheblichen) Zusatzkosten.
Anschlussflüge zu den Flughäfen Die entsprechenden Details finden Sie im Reiseprogramm, das Sie zusammen mit Ihrem Flugschein erhalten. Bitte beachten Sie, dass Reiseteilnehmer/innen mit Anschlussflügen ab Basel, Genf, Lugano oder aus dem Ausland in Zürich möglicherweise das Terminal wechseln müssen. Wenn Sie Ihr Gepäck beim Check-in direkt bis an die Feriendestination aufgegeben haben, können Sie in der Transithalle bleiben. Flughafentaxen Die Flughafentaxen in der Schweiz sind in der Regel im Arrangementpreis inbegriffen oder werden Ihnen bei der Buchung separat in Rechnung gestellt. Detaillierte Angaben zu den Flughafentaxen im Ausland finden Sie im Kapitel "Ihre Rückreise".
Verpflegungswünsche Während des Fluges werden Ihnen Mahlzeiten gemäss Programm serviert. Alkoholische Getränke müssen meistens extra bezahlt werden. Bitte vergessen Sie nicht, spezielle Menüwünsche (Kindermenü, diabetisch, vegetarisch, koscher, salzlos usw.) im Voraus bei Ihrem Reisebüro anzumelden.
Rückbestätigung der Flüge Bei Buchung eines Pauschalarrangements ist die Reiseleitung oder unsere lokale Vertretung um die Rückbestätigung Ihres Fluges bzw. Weiterfluges besorgt. Befinden Sie sich auf einer individuell gebuchten Reise ohne Betreuung, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie Ihren Rückflug bzw. Weiterflug sowie deren Flugzeiten vor dem Abflug rückbestätigen lassen. Bei Buchung eines Kuoni-Charterfluges können Sie die Rückbestätigung spätestens 48 Std. vor dem Abflug bei unserem Kuoni-Büro an Ort oder bei unserer lokalen Vertretung erledigen (die Adressen und Telefonnummern finden Sie in Ihrem Reiseprogramm). Haben Sie einen Linienflug gebucht, muss die Rückbestätigung spätestens 72 Std. vor dem Abflug bei der entsprechenden Fluggesellschaft erfolgen. Notieren Sie sich auf jeden Fall den Namen der Person, bei welcher Sie Ihren Flug rückbestätigt haben.
Zollformalitäten Zollbestimmungen für die Schweiz Personen über 17 Jahre dürfen folgende Artikel zollfrei in die Schweiz einführen: Geschenke und Souvenirs bis zum Totalwert von CHF 200.- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 15% Vol. und 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt bis zu 15% Vol. 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak Für die Einfuhr von Lebensmitteln, Tieren und Pflanzen gelten besondere Zollbestimmungen. Erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise bei einem Zollamt. Im Internet können Sie unter http://www.zoll.admin.ch die geltenden Bestimmungen abrufen.
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